Der Loskauf von Strafen für begangene Sünden
Die Bußpraxis der frühen Kirche kannte zwar die Lossprechung, befreite aber nicht von zeitlich begrenzten Sündenstrafen. Erst im Mittelalter bürgerte sich die Übung ein, dass solche Strafen mit Spenden, Almosen, Kirchenstiftungen usw. abgegolten werden konnten. Strafen durch Geld zu kompensieren, führte geradezu zwangsläufig zu Missbräuchen: Wer es sich leisten konnte, kam straflos davon. 1091 wurde erstmals ein päpstlicher Ablass angeboten, 1095 der erste Kreuzzugsablass für den Kampf gegen die Muslime im Heiligen Land. Theologen ab dem 12. Jahrhundert entwickelten die Idee vom Gnadenschatz der Kirche: Was sich an guten Werken und heiligen Unternehmungen angesammelt habe, könnte die Kirche an Menschen verteilen, die der Gnade bedürftig sind.
Ablasszahlungen auch für Verstorbene
Eine Erweiterung des Loskaufs von Strafen war die Zuwendung an Verstorbene, von denen man annahm, dass sie bis zur Abbüßung ihrer Strafen im Fegefeuer verharren mussten. Daher lag frommen Menschen daran, ihren verstorbenen Verwandten auf diese Weise späte Hilfe zukommen zu lassen. Allmählich wurde der Ablass für Kirchenfürsten und Päpste zu einer reinen Geldbeschaffungsaktion. Der Ablasshandel, der die Kosten für die Hofhaltung des Papstes und den Bau der Peterskirche in Rom einspielen sollte, war der unmittelbare Anlass für den Widerstand Martin Luthers von 1517 und wurde zum Auslöser der Reformation
Di römische Kirche vergibt auch heute noch Ablässe, die jedoch an bestimmte Anlässe (z. B. das Heilige Jahr) oder an das Gebet an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten gebunden sind. Es gibt Teilablässe und vollkommene Ablässe, deren Gewinnung an strenge Regeln und im Wortlaut festgelegte Gebete gebunden ist. Die heute gültige Ablassordnung hat Papst Paul VI. 1967 mit der Konstitution „Indulgentiarum doctrina“ erlassen.
300 Tage Ablass
Hinweise
- Quelle
- https://religion.orf.at/lexikon/stories/2602093/