Ziteil, Schweiz

  • Das Marienheiligtum Ziteil ist ein Wallfahrtsort am Osthang des Piz Curvér auf dem Gemeindegebiet von Surses im Kanton Graubünden in der Schweiz. Die Wallfahrtskirche mit Pilgerhaus liegt auf 2'429 m ü. M. oberhalb von Salouf und ist somit der höchste Wallfahrtsort der Ostalpen und eines der höchstgelegenen Gotteshäuser der Alpen.
    Nach zwei Maria-Erscheinungen im Sommer 1580 wurde in Ziteil eine bescheidene Kapelle gebaut. Das Gotteshaus wurde 1849 umgebaut. 1959 erfolgte ein Neubau. In einem an die Wallfahrtskapelle angebauten Pilgerhaus steht Raum für 150 Pilger zur Verfügung.

    ziteil-1.jpgDie Wallfahrten gehen zurück auf das Jahr 1580, als eine weissgekleidete Frau von kleiner Statur, die ihr Gesicht mit einem weissen Schleier verhüllt hatte, einem 18-jährigen Mädchen im Oberhalbstein erschien, das auf den Berg gegangen war, um Holz zu sammeln. Die Frau sagte zu dem Mädchen:"Gehe hin und sage dem Volk im Land Oberhalbstein, es habe nun soviel gesündigt, dass nicht noch mehr ertragen werden könne. Wenn es sich nicht bessere, werde Gott es streng bestrafen, so dass er nicht nur die Feldfrüchte verdorren, sondern das Volk vom Jüngsten bis zum Ältesten sterben lassen werde. Ich kann bei meinem Sohn für dieses Volk nicht mehr Fürbitte einlegen."
    Nachdem die Frau verschwunden war, wagte das Mädchen niemandem etwas davon zu erzählen. Am folgenden Tag, als es zum selben Ort kam, erschien ihm die neuerdings dieselbe Frau und fragte es, warum es dem Volk nicht gesagt habe, was sie ihm aufgetragen hatte. Als das Mädchen antwortete, es habe nichts sagen dürfen, wiederholte sie nochmals das Gleiche, hinzufügend, es solle keine Angst haben und dem Volk sagen, es solle Busse tun und mit dem Kreuz Prozessionen halten und dann werde ihm Gott leicht die Sünden verzeihen. Das Mädchen solle diesmal nicht unterlassen, das Aufgetragene dem Volk mitzuteilen, sonst werde es selbst bestraft werden.
    Trotzdem wagte es das Mädchen nicht, jemandem etwas davon mitzuteilen und in der folgenden Nacht, als es neben der Mutter schlief, fing eine Stimme an, das Mädchen zu rufen. Als die Mutter zum zweiten Mal die Stimme hörte, fragte sie, wer rufe. Auf die Antwort, nicht sie werde gerufen, sondern ihre Tochter, weckte sie diese, und die Stimme wiederholte dasselbe wie die zwei früheren Male. Da fragte die Mutter ihre Tochter, was vorgefallen sei und ob die Frau schon früher mit ihr gesprochen habe. Die Mutter erzählte am folgenden Tag alles, was sie von ihrer Tochter erfahren hatte einer anderen Frau, und diese erzählte es ihrem Mann. Da dieser dem Landvogt des Hochgerichtes Bericht erstattete, nahm der Landvogt Mutter und Tochter ins Verhör und verordnete Prozessionen, an denen jedes Mal über 3000 Personen teilnahmen.
    Acht Tage darauf erschien dieselbe Frau einem 16-jährigen Knaben in Ziteil: Er sah eine Frau im Gebet an einer kleinen Quelle knien. Als er aus Furcht zwei Männer zu Hilfe rufen wollte, rief die Frau den Knaben liebevoll zu sich und sagte ihm das Gleiche wie zuvor schon dem Mädchen und fügte hinzu, sie habe nicht aufgehört, zu ihrem Sohn für das Volk zu beten. Aber es sei nötig, dass das Volk sich aufrichtig bekehre und mit den Prozessionen fortfahre, weil sie sonst nicht erhört werde. Bevor sie wegging, sah er ihr gerötetes Knie, als ob sie zeigen wollte, man müsse sich beim Gebet abmühen. Nachdem er einige Schritte gegangen war, drehte er sich um, um die Frau zu sehen, doch sie war verschwunden. Als man anfing, Prozessionen zu halten, fingen alle verdorrten Feldfrüchte wieder zu grünen an und weckten Hoffnung auf eine sehr gute Ernte.
    Diese Ereignisse sind niedergeschrieben in einem Bericht vom 6. Juli 1580, den der Landvogt des Hochgerichtes Oberhalbstein, Albert de Baselgia, zu Handen des apostolischen Nuntius, Giovanni Francesco, Bischof von Vercelli, erstellt hat und der sich im Vatikanischen Archiv befindet. Die Überlieferung berichtet, dass der Hirt Giatgen Dietegen de Marmels geheissen habe und dass zur Bekräftigung seiner Aussage an jenem Abend Ziteil im strahlenden Licht erglänzt sei.



    Hinweise

    Quelle
    Wikipedia